Das Verfahren wird mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft und nach Anhörung des Betroffenen auf Kosten der Landeskasse, die auch die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten hat, eingestellt.
Der Betroffene ist wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist festgestellt worden mit dem Messgerät Leivtec XV 3. Im Messung-Start-Foto ist das Kennzeichen vom Messfeldrahmen vollständig umfasst, allerdings wegen Dunkelheit nicht erkennbar (erkennbar sind aber beide Scheinwerfer).
Der Senat verweist hinsichtlich der Problemstellung zunächst auf seinen bei juris veröffentlichten Beschluss vom 16. März 2021,
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