Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 17. Mai 2022 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Dippoldiswalde zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat die Betroffene mit Urteil vom 17. Mai 2022 wegen "Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr" zu einer Geldbuße in einer Höhe von 500,00 € verurteilt sowie ein Fahrverbot von einem Monat gegen sie festgesetzt.
Hiergegen hat die Betroffene durch ihren Verteidiger form- und fristgerecht Rechtsbeschwerde eingelegt und diese mit der Sachrüge begründet.
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