Mietwagenkosten

Autoren: Göppl/Pataky

Der Ersatz der Mietwagenkosten wird nur für die Fälle gewährt, bei denen das Ersatzfahrzeug zwingend benötigt wird, z.B. zur Berufsausübung.

Unter dieser Voraussetzung werden die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur bzw. der Ersatzwagenbeschaffung ersetzt. Allerdings erfolgt hier ein Abzug für die Eigenersparnis, i.H.v. bis zu 15 %. Dies entfällt dann, wenn ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse angemietet wird.