Abschleppkosten

Autoren: Göppl/Pataky

Unter der Voraussetzung, dass das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, werden Abschleppkosten erstattet. Diese sind durch Rechnung zu belegen.

In Ausnahmefällen werden darüber hinaus sogar Rückführungskosten nach Deutschland erstattet. Allerdings muss hier jedenfalls nachgewiesen werden, dass die Durchführung der Reparatur in Ungarn nicht möglich war.