LG Köln, vom 26.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 480/05
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - Tarifwahl bei längerer Reparatur
OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 19 U 181/06
DRsp Nr. 2007/8404
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - Tarifwahl bei längerer Reparatur
»Der erhöhte Kosten- und Risikoaufwand bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen rechtfertigt in der Regel einen pauschalen Aufschlag von 20 % auf die Normaltarife. Der Autovermieter ist verpflichtet, bei absehbar längerer Reparaturdauer nicht nur nach den teureren Tagespauschalen abzurechnen, sondern die günstigeren Dreitages- oder Wochenpauschalen zugrunde zu legen.«