OLG Celle - Beschluss vom 26.09.2018
3 Ss 25/18
Normen:
StPO § 267 Abs. 1 S. 3;

Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 3 Ss 25/18

DRsp Nr. 2019/13206

Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

Sofern der Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler aus auf Lichtbildern erkennbarer Fahrspuren abgeleitet werden soll, bedarf dies einer ausführlichen Urteilsbegründung.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Burgdorf vom ... mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Burgdorf zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 267 Abs. 1 S. 3;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Burgdorf - Strafrichterin - hat den Angeklagten am ... wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, nicht vor Ablauf einer Frist von 20 Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der Angeklagte Alkoholiker und hat eine stationäre Therapie absolviert. Er ist derzeit erkrankt und lebt von 800 € Krankengeld. Im Bundeszentralregister sind 7 Einträge verzeichnet, wobei es sich hierbei bei 5 Einträgen um Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol handelt.