Der Kläger verlangt eine Kaskoversicherungsentschädigung für einen bei der Beklagten versicherten Mercedes PKW wegen eines Verkehrsunfalls am 16.10.1995. Nach Angaben des Zeugen W der den PKW mit Einverständnis des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nutzte, verlor dieser nach der Berührung mit einem ihm entgegenkommenden Kraftfahrzeug die Gewalt über den Wagen, kam rechts von der Fahrbahn ab, fuhr eine Böschung herab und kam auf einem Baumstumpf in einem angrenzenden Waldgebiet zum Stehen. In der Schadensanzeige vom 20.10.1995, die von dem Zeugen D als dem Fahrzeuglenker und von dem Kläger als dem Versicherungsnehmer unterzeichnet wurde, wird ebenfalls ein solcher Unfallhergang geschildert.
Der Kläger verlangt die Reparaturkosten von 42.705,78 DM abzüglich einer Selbstbeteiligung von 650,00 DM ersetzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|