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Rechtsprechung
2003
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Urteil vom 13.08.2003
3 U 2888/03
Normen:
BGB
§
459
Abs.
1
S. 2 (a.F.) ;
Fundstellen:
DAR 2003, 525
NJW-RR 2003, 1562
OLGReport-München 2004, 168
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 14.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
7 O 2730/02
Neuer Motor eines gebrauchten PKW als Mangel
OLG München,
Urteil
vom 13.08.2003
- Aktenzeichen 3 U 2888/03
DRsp Nr. 2005/3526
Neuer Motor eines gebrauchten PKW als Mangel
Ein verkauftes Fahrzeug ist nicht mangelhaft, wenn ein neu eingebauter Motor dem Original- und damit dem Erstmotor technisch völlig gleichwertig ist.
Normenkette:
BGB
§
459
Abs.
1
S. 2 (a.F.) ;
Vorinstanz: LG Traunstein, vom 14.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
7 O 2730/02
Fundstellen
DAR 2003, 525
NJW-RR 2003, 1562
OLGReport-München 2004, 168
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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