Nutzungsausfallentschädigung für ein Polizeifahrzeug; Erstattung der Mehrwertsteuer bei einem unfallbeschädigten Leasingfahrzeug
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen 10 U 186/04
DRsp Nr. 2006/10591
Nutzungsausfallentschädigung für ein Polizeifahrzeug; Erstattung der Mehrwertsteuer bei einem unfallbeschädigten Leasingfahrzeug
1. Auch für ein Polizeifahrzeug ist im Falle einer Unfallbeschädigung eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen, wenn die Nutzung des Fahrzeugs sonst möglich gewesen und auch erfolgt wäre.2. Der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Leasingfahrzeugs.