Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2005 - Aktenzeichen 2 U 73/95
DRsp Nr. 2004/9054
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden
Hat ein Schadensereignis (hier: Kollision mit einem Baum) nicht zu einem über der Bagatellgrenze liegenden Schaden geführt, so besteht keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, Feststellungen durch die Polizei zu ermöglichen oder gar auf die Entnahme einer Blutprobe hinzuwirken.