KG - Beschluss vom 10.05.2002
6 U 23/02
Normen:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, V Abs. 4 § 12 I Abs. 1 lit. b ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 604

Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung durch unrichtige Beantwortung der Frage über eine frühere Unfallbeteiligung

KG, Beschluss vom 10.05.2002 - Aktenzeichen 6 U 23/02

DRsp Nr. 2005/7511

Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung durch unrichtige Beantwortung der Frage über eine frühere Unfallbeteiligung

Wird in einem Schadensformular für Kfz-Diebstähle allgemein die Frage nach der Beteiligung des Fahrzeugs an Unfällen gestellt, so kann dies nicht dahin aufgefasst werden, dass nur nicht reparierte Unfälle gemeint seien. Die wahrheitswidrige Verneinung der Frage kann daher die Leistungsfreiheit des Versicherers begründen.

Normenkette:

AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, V Abs. 4 § 12 I Abs. 1 lit. b ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 604