Obligatorische Streitschlichtung als Sachurteilsvoraussetzung
LG Essen, Urteil vom 14.09.2004 - Aktenzeichen 13 S 123/04
DRsp Nr. 2006/10672
Obligatorische Streitschlichtung als Sachurteilsvoraussetzung
Ein Schlichtungsversuch ist nur dann durchzuführen, wenn beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk ansässig sind. Liegt der Verwaltungssitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in einem anderen Landgerichtsbezirk, als der Wohnsitz des Unfallgeschädigten, so ist ein Schlichtungsversuch entbehrlich.