OLG Bremen - Urteil vom 16.06.1998 (3 U 6/98) - DRsp Nr. 1999/9892
OLG Bremen, Urteil vom 16.06.1998 - Aktenzeichen 3 U 6/98
DRsp Nr. 1999/9892
Vorsätzliche Falschangaben des Versicherungsnehmers zu der in der Schadenanzeige vom Versicherer gestellten Formularfrage nach den Umständen des Fahrzeugerwerbs (Kauf statt Geschenk) führen auch unter Zugrundelegung der Relevanzrechtsprechung zur Leistungsfreiheit des Versicherer.