OLG Bremen - Urteil vom 24.08.1955
Ss 51/55
Normen:
StVO (a.F.) §§ 1, 18 ;
Fundstellen:
VRS 9, 474

OLG Bremen - Urteil vom 24.08.1955 (Ss 51/55) - DRsp Nr. 1994/8286

OLG Bremen, Urteil vom 24.08.1955 - Aktenzeichen Ss 51/55

DRsp Nr. 1994/8286

Wer seinen Lastwagen während der Nacht, über das Wochenende und an sonstigen Feiertagen auf der Straße dergestalt abstellt, daß den Anwohnern der Ausblick aus dem Fenster ihrer Wohnung auf die Straße erschwert ist und ihnen dadurch seelisches Unbehagen bereitet wird, verstößt gegen § 1 StVO.

Normenkette:

StVO (a.F.) §§ 1, 18 ;

Hinweise:

So auch OLG Saarbrücken v. 20.04.1961, VRS 22, 82, wenn der durch das Parken verursachte Geruch so stark ist, daß er durch die geschlossenen Fenster in die Zimmer der Anwohner dringt.

Fundstellen
VRS 9, 474