OLG Celle - Beschluß vom 08.06.1998 (22 Ss 22/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1666
OLG Celle, Beschluß vom 08.06.1998 - Aktenzeichen 22 Ss 22/98 (OWi)
DRsp Nr. 1999/1666
1. Der Hinweis des Meßbeamten auf ein in Frage kommendes Fahrverbot und die Ankündigung der noch vorzunehmenden Anhörung hat gleichzeitig die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1OWiG zum Inhalt. 2. Keine Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5OWiG durch eine Formularverfügung des Verwaltungsbediensteten, daß im Falle der Anschriftenermittlung gleichzeitig eine vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen eintritt.