OLG Celle - Beschluß vom 08.06.1998
22 Ss 22/98 (OWi)
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, 5;
Fundstellen:
VerkMitt 1998, 91
VRS 95, 271

OLG Celle - Beschluß vom 08.06.1998 (22 Ss 22/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1666

OLG Celle, Beschluß vom 08.06.1998 - Aktenzeichen 22 Ss 22/98 (OWi)

DRsp Nr. 1999/1666

1. Der Hinweis des Meßbeamten auf ein in Frage kommendes Fahrverbot und die Ankündigung der noch vorzunehmenden Anhörung hat gleichzeitig die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zum Inhalt. 2. Keine Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG durch eine Formularverfügung des Verwaltungsbediensteten, daß im Falle der Anschriftenermittlung gleichzeitig eine vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen eintritt.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, 5;
Fundstellen
VerkMitt 1998, 91
VRS 95, 271