OLG Celle - Beschluß vom 08.10.1992
1 Ss (OWi) 284/92
Normen:
StPO § 267 Abs. 1 ; StVG §§ 25, 26a ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1992, 427

OLG Celle - Beschluß vom 08.10.1992 (1 Ss (OWi) 284/92) - DRsp Nr. 1994/8329

OLG Celle, Beschluß vom 08.10.1992 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 284/92

DRsp Nr. 1994/8329

1. Bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen die Urteilsgründe ausreichende Feststellungen zur Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung enthalten. 2. Bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 2 BKatV muß das Urteil erkennen lassen, daß das AG sich der Möglichkeit bewußt gewesen ist, der Verstoß könne abweichend von der Regel auch mit einer erhöhten Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall eines Fahrverbots geahndet werden.

Normenkette:

StPO § 267 Abs. 1 ; StVG §§ 25, 26a ; StVO § 3 ;
Fundstellen
ZfS 1992, 427