OLG Celle - Beschluß vom 19.04.1984 (2 Ss OWi 70/84) - DRsp Nr. 1994/8448
OLG Celle, Beschluß vom 19.04.1984 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/84
DRsp Nr. 1994/8448
1. Der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer erstreckt sich auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung. 2. Einen Rotlicht-Verstoß begeht deshalb der Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahrerfurt bei Grün für den Fahrbahn-Verkehr die Kreuzung überquert.