OLG Celle - Beschluß vom 27.06.1989 (1 Ss (OWi) 101/89) - DRsp Nr. 1997/1111
OLG Celle, Beschluß vom 27.06.1989 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 101/89
DRsp Nr. 1997/1111
Bei der Verhängung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher mißbräuchlicher Abgabe von Warnzeichen (§ 16StVO) darf nicht zu Lasten des Betroffenen berücksichtigt werden, daß er andere Verkehrsteilnehmer vor einer Radarkontrolle warnen wollte.