OLG Celle - Urteil vom 18.08.1977 (5 U 191/76) - DRsp Nr. 1994/8517
OLG Celle, Urteil vom 18.08.1977 - Aktenzeichen 5 U 191/76
DRsp Nr. 1994/8517
Während der Dämmerung können überholende Kraftfahrzeugführer nicht darauf vertrauen, daß ihnen innerhalb des übersehbaren, für den Überholvorgang benötigten Streckenabschnittes keine unbeleuchteten Fahrzeuge entgegenkommen.