OLG Celle - Urteil vom 22.03.1989 (9 U 44/88) - DRsp Nr. 1994/8402
OLG Celle, Urteil vom 22.03.1989 - Aktenzeichen 9 U 44/88
DRsp Nr. 1994/8402
Zwar besteht innerorts eine Streupflicht auf der Fahrbahn nur, wenn bedeutender Verkehr herrscht und die Stelle außerdem gefährlich ist; die Gefährlichkeit kann sich aber an einer ebenen und übersichtlichen Einmündung auch aus einer besonders hohen Verkehrsbelastung ergeben, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Räum- und Streumaßnahmen zu einem Verkehrschaos führen würde (Weiterentwicklung von NdsRpfl 1989, 37).