OLG Celle - Urteil vom 26.02.1998
7 U 58/97
Normen:
BGB §§ 459, 463 ;
Fundstellen:
OLGR 1998, 160
OLGReport-Celle 1998, 160
ZfS 1998, 382

OLG Celle - Urteil vom 26.02.1998 (7 U 58/97) - DRsp Nr. 1999/1668

OLG Celle, Urteil vom 26.02.1998 - Aktenzeichen 7 U 58/97

DRsp Nr. 1999/1668

1. Auch bei dem Gebrauchtwagenkauf spielt nach der Verkehrsauffassung das Baujahr eine kaufentscheidende Rolle. 2. Wird ein Pkw nach mehr als zweijährigem Einsatz als Vorführwagen als Gebrauchtfahrzeug zum Kauf angeboten, muß der Verkäufer darauf hinweisen, daß der Pkw nicht zeitnah vor dem Erstzulassungsdatum produziert worden ist. Unterbleibt ein solcher Hinweis, liegt ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers des Gebrauchtwagens durch den Verkäufer vor.

Normenkette:

BGB §§ 459, 463 ;
Fundstellen
OLGR 1998, 160
OLGReport-Celle 1998, 160
ZfS 1998, 382