OLG Düsseldorf - 06.09.1989 (5 Ss (OWi) 348/89 - (OWi) 146/89 I) - DRsp Nr. 1992/7799
OLG Düsseldorf, vom 06.09.1989 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 348/89 - (OWi) 146/89 I
DRsp Nr. 1992/7799
Einer bedingten Einverständniserklärung des Betroffenen zu einer Entscheidung im Beschlußverfahren kommt jedenfalls dann die Wirkung eines Widerspruchs zu, wenn das Gericht es in der Hand hat, die Bedingung zu erfüllen, ihr aber nicht nachkommt.