OLG Düsseldorf vom 07.07.1989
5 Ss 283/88 - 233/881
Normen:
StGB § 142 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 432
DRsp III(320)225e-f
VerkMitt 1990, 11

OLG Düsseldorf - 07.07.1989 (5 Ss 283/88 - 233/881) - DRsp Nr. 1992/7812

OLG Düsseldorf, vom 07.07.1989 - Aktenzeichen 5 Ss 283/88 - 233/881

DRsp Nr. 1992/7812

Berechtigtes Entfernen vom Unfallort durch einen Kraftfahrer, der vor dem Angriff eines anderen Fahrers flieht und diesen dabei verletzt, (f) auch dann, wenn der fliehende Kraftfahrer den Angriff durch vorangegangenes verkehrswidriges Verhalten provoziert hat.

Normenkette:

StGB § 142 ;

»... Die Strafkammer ist zwar beanstandungsfrei davon ausgegangen, daß der Angekl. die vom Zeugen L [Busfahrer] erlittene Verletzung durch sein Verhalten Ä plötzliches Losfahren, während sich der Zeuge noch im Gefahrenbereich des Fahrzeugs befand Ä herbeigeführt hat. Auch belegen die Feststellungen, daß für den Angekl. die Gefährlichkeit seines Verhaltens erkennbar und .. Verletzungen des Zeugen L voraussehbar war. Nicht zu entnehmen ist indes den Feststellungen ein schuldhaftes Verhalten des Angekl. .. . Dieser war nämlich berechtigt, sich dem ihm drohenden Angriff des Zeugen 1 durch Flucht mit seinem Fahrzeug zu entziehen.