Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht beschreibt Mühe, NJW 1990, 2238. - Auch bei Überschreitung der Geschwindigkeit, um einen Gerichtstermin rechtzeitig zu erreichen, liegt kein Notstand vor, s. AG Cochem, DAR 1981, 265.
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