OLG Düsseldorf - 22.10.1990 (2 Ss (OWi) 322/90 - (OWi) 71/90 II) - DRsp Nr. 1992/7735
OLG Düsseldorf, vom 22.10.1990 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 322/90 - (OWi) 71/90 II
DRsp Nr. 1992/7735
Anordnung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch nach Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung nur, wenn der Zweck eines an sich verwirkten Fahrverbots im konkreten Fall nicht mit einer Erhöhung der Geldbuße zu erreichen ist.