OLG Düsseldorf - 29.09.1988 (18 U 107/88 (L)) - DRsp Nr. 1994/9080
OLG Düsseldorf, vom 29.09.1988 - Aktenzeichen 18 U 107/88 (L)
DRsp Nr. 1994/9080
Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn der Träger der Straßenbaulast auf einem an die Fahrbahn grenzenden Grünstreifen unmittelbar an die Fahrbahn grenzende, das Befahren des Grünstreifens verhindernde Hindernisse aufstellt.