Das Amtsgericht - Schöffengericht - verurteilte den Beschwerdeführer und den früheren Mitangeklagten E. wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr einer nicht geringen Menge Haschisch zu jeweils drei Jahren Freiheitsstrafe und ordnete zugleich die Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel an. Es entzog ferner dem Angeklagten die Fahrerlaubnis und zog seinen Führerschein ein. Für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis setzte es eine Sperrfrist von fünfzehn Monaten fest.
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