Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen Zuwiderhandlung gegen §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, Nr. 5.3. Bkat" zu einer Geldbuße von 200,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Eines Eingehens auf die Verfahrensrüge bedarf es daher nicht.
I.
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