OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.10.1989 (1 Ws 959/89) - DRsp Nr. 1997/1142
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.10.1989 - Aktenzeichen 1 Ws 959/89
DRsp Nr. 1997/1142
Ist der Angeklagte in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, so ist für die Hauptverhandlung über die von ihm selbst eingelegte Berufung die Mitwirkung eines Verteidigers nicht notwendig.