OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.04.1989 (5 Ss 86/89 - 34/89 I) - DRsp Nr. 1997/1146
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.04.1989 - Aktenzeichen 5 Ss 86/89 - 34/89 I
DRsp Nr. 1997/1146
»1. Das willkürliche Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, stellt eine Nötigung i.S. des § 240StGB und zugleich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten i.S. des § 315b Abs. 1 Nr. 2StGB dar.2. Zum "falschen Überholen" und "sonstigen falschen Fahren bei Überholvorgängen" i.S. des § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b StGB.«