Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht die Geldstrafe ermäßigt und die Entziehung der Fahrerlaubnis wegfallen lassen. Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zum Freispruch.
I.
Den Feststellungen des Landgerichts zufolge stieß der Angeklagte am frühen Abend des 8. August 1996 auf dem Parkplatz eines Supermarkts in R. beim Ausparken aus einer Parklücke mit dem Heck seines Opel Monterey, amtliches Kennzeichen ..., gegen die Front des Pkw Ford Fiesta, amtliches Kennzeichen ..., der in der gegenüberliegenden Reihe abgestellt war. Zum Unfallhergang und dem Verhalten des Angeklagten hat das Landgericht festgestellt:
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