OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.07.1993 (5 Ss (OWi) 216/93 - (OWi) 100/93 I) - DRsp Nr. 1993/3817
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.07.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 216/93 - (OWi) 100/93 I
DRsp Nr. 1993/3817
»Die hohe jährliche Fahrleistung des Betroffenen, dessen geschäftliches Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges und die nur mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit sind weder jeweils allein noch in ihrer Gesamtheit Umstände, die es rechtfertigen, von der Verhängung des Regelfahrverbots im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 2 BkatV (wiederholte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h) abzusehen.«