OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.03.1985 (5 Ss (Owi) 1/85 - 69/85 I) - DRsp Nr. 1994/9178
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.03.1985 - Aktenzeichen 5 Ss (Owi) 1/85 - 69/85 I
DRsp Nr. 1994/9178
Kommt der Halter über einen längeren Zeitraum seiner Verpflichtung, die Inbetriebnahme seiner Kraftfahrzeuge im Zustand der Überladung zu unterbinden, nicht nach, so ist er für die in der Folgezeit vorkommenden Überladungen selbst verantwortlich. Sein Unterlassen stellt bereits einen unmittelbaren Verstoß gegen die betriebsbezogene Pflicht dar, so daß der (Auffang.)Tatbestand des § 130OWiG daneben außer Betracht bleibt.
Fortdauerndes, fahrlässiges Unterlassen der Überwachung der Beladung ist u. U. fahrlässige OWi § 69 a V Nr. 3 StVZO : BayrObLG (2 Ob OWi 186/85) VRS 79, 58 = VerkMitt 1986, 17