OLG Düsseldorf - Beschluß vom 31.01.1990 (5 Ss (OWi) 416/89 - (OWi) 170/89 I) - DRsp Nr. 1997/1138
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 31.01.1990 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 416/89 - (OWi) 170/89 I
DRsp Nr. 1997/1138
»Wer auf der Autobahn im Bereich von Vorsortierräumen, die durch Aufstellung von fahrstreifengegliederten Vorwegweisern eingerichtet sind, auf der durch eine breite Leitlinie abgetrennten Rechtsabbiegerspur an den auf den für den Geradeausverkehr bestimmten Richtungsfahrbahnen befindlichen Fahrzeugkolonnen rechts vorbeifährt, ohne nach rechts abbiegen zu wollen, und anschließend nach links in eine Fahrzeuglücke einschert, überholt verbotswidrig rechts.«