OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.09.1990 (5 Ss 154/90 - 66/90 I) - DRsp Nr. 1997/1124
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.1990 - Aktenzeichen 5 Ss 154/90 - 66/90 I
DRsp Nr. 1997/1124
»Die Herabsetzung des Blutalkoholwertes auf 1,1 o/oo für den Beginn der absoluten Fahruntüchtigkeit durch die Entscheidung des BGH vom 28.6.1990 ist auch in den nicht erledigten Verfahren zu berücksichtigen, die vor der Änderung der BGH-Rechtsprechung begangene Taten zum Gegenstand haben. Das Rückwirkungsverbot gilt insoweit nicht.«