OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.03.1983 (1 U 162/82) - DRsp Nr. 1994/9260
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.1983 - Aktenzeichen 1 U 162/82
DRsp Nr. 1994/9260
Tritt ein Ehemann wegen einer durch einen anderen schuldhaft verursachten Körperverletzung seiner Ehefrau den gemeinsam geplanten Urlaub nicht an, so erwächst ihm daraus aus keinem tatsächlichen oder rechtlichen Grund ein über die Vorschriften der unerlaubten Handlung erstattungsfähiger eigener Schaden.