OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.04.1991 (6 U 186/90) - DRsp Nr. 1994/9012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 6 U 186/90
DRsp Nr. 1994/9012
Ein bei dem Warenlieferanten angestellter Kraftfahrer, der das Empfängerunternehmen beliefert und bei dem ihm obliegenden Abladevorgang hilft, ist währenddessen dem Empfängerunternehmen "eingegliedert" und genießt dort gem. § 539 Abs. 2RVO gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Wird der Kraftfahrer hierbei verletzt, haftet ihm der Unternehmer des Empfängerbetriebs nur nach Maßgabe des § 636RVO.