OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.11.1969
2 Ss 506/69
Normen:
StVO (a.F.) § 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1970, 86

OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.11.1969 (2 Ss 506/69) - DRsp Nr. 1994/9517

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1969 - Aktenzeichen 2 Ss 506/69

DRsp Nr. 1994/9517

Der Führer eines Lastzuges, der nach rechts abbiegen will und mit eingeschaltetem rechtem Fahrtrichtungsanzeiger vor einem für ihn roten Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar am rechten Fahrbahnrand wartet, muß damit rechnen, daß der Führer eines einspurigen Fahrzeugs ihn, wenn die Ampel auf Grün umspringt, vorschriftswidrig rechts überholen wird. Er muß deshalb den Straßenraum rechts neben seinem Lastzug auf das Vorhandensein anderer Verkehrsteilnehmer prüfen. Kann er das nicht, darf er nur mit äußerst geringer Geschwindigkeit anfahren.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 07.02.1969, VRS 38, 213 bei einem Radfahrer

Fundstellen
VerkMitt 1970, 86