OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.06.1991
18 U 39/91
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; NWStrG § 9a;
Fundstellen:
VersR 1991, 1153

OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.06.1991 (18 U 39/91) - DRsp Nr. 1994/9002

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - Aktenzeichen 18 U 39/91

DRsp Nr. 1994/9002

Der Träger der Straßenbaulast verletzt seine ihm gegenüber Radfahrern obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er in die Fahrbahn hineinragende Bauminseln herstellt. Die Benutzer der Fahrbahn müssen ihre Fahrzeuge mit Scheinwerfern versehen sowie Fahrweise und Geschwindigkeit so einrichten, daß sie die Fahrbahn stets sehen und rechtzeitig vor Hindernissen anhalten können.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; NWStrG § 9a;
Fundstellen
VersR 1991, 1153