OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.1971 (2 Ss 223/71) - DRsp Nr. 1994/9507
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.1971 - Aktenzeichen 2 Ss 223/71
DRsp Nr. 1994/9507
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind bei Gefahr im Verzuge berechtigt, die Wohnung des eines Vergehens nach § 316StGB Verdächtigen zu betreten, um sich seiner zu versichern und ihn gegebenenfalls zwangsweise einer Blutprobeentnahme zuzuführen. Art. 13GG steht dem nicht entgegen.