OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.1977
1 U 87/76
Normen:
StVO § 5 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 429

OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.1977 (1 U 87/76) - DRsp Nr. 1994/9441

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1977 - Aktenzeichen 1 U 87/76

DRsp Nr. 1994/9441

1. Wer auf der Autobahn bei Dunkelheit ein vor ihm befindliches Kfz überholen will, muß, da mit Schnellverkehr auf der Überholspur zu rechnen ist, sich vorher entweder längere Zeit oder mehrmals durch Blick in den Rückspiegel Gewißheit über die Geschwindigkeit der sich auf der Überholspur nähernden Fahrzeuge verschaffen, um gegebenenfalls von einem Überholen Abstand zu nehmen. 2. Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, bei Dunkelheit auf der Autobahn eine Kfz-Kolonne mit hoher Geschwindigkeit zu überholen. Den Fahrer des nachfolgenden Kfz trifft jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht, das vor ihm befindliche Fahrzeug darauf zu beobachten, ob dieses ebenfalls Anstalten trifft, seinerseits zu überholen, weil es die Geschwindigkeit der nachfolgenden Fahrzeuge unterschätzt.

Normenkette:

StVO § 5 ;
Fundstellen
VersR 1978, 429