OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 26.07.1988 (3 Ss 337/88) - DRsp Nr. 1997/1167
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 26.07.1988 - Aktenzeichen 3 Ss 337/88
DRsp Nr. 1997/1167
Wenn die Abweichung von Anklage und Eröffnungsbeschluß eine Verurteilung auf § 142 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. StGB statt auf § 142 Abs. 1 Ziff. 1 StGB gestützt wird, muß der Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1StPO auf diese Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen werden.