OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 28.10.1991 (3 Ws 719/91) - DRsp Nr. 1994/9673
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.10.1991 - Aktenzeichen 3 Ws 719/91
DRsp Nr. 1994/9673
Ein Angekl muß in aller Regel mit einer gewissen Verlängerung der tatsächlichen Sperrfrist als Folge einer Berufungseinlegung rechnen. Eine Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber dann geboten, wenn eine endgültige Entziehung infolge einer besonders langen Verfahrensdauer unwahrscheinlich wird.