OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 31.08.1983 (20 W 556/83) - DRsp Nr. 1994/9850
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 31.08.1983 - Aktenzeichen 20 W 556/83
DRsp Nr. 1994/9850
Der Rechtsanwalt der beklagten Partei erhält die Prozeßgebühr nach dem ursprünglichen Streitwert auch dann, wenn er erst nach teilweiser Tilgung der Klageforderung und Ankündigung eines entsprechend verminderten Klageantrags beauftragt wird.