OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.1971
2 Ss 449/70
Normen:
StGB § 222 ; StVO (a.F.) § 12 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
VRS 41, 32

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.1971 (2 Ss 449/70) - DRsp Nr. 1994/9994

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.1971 - Aktenzeichen 2 Ss 449/70

DRsp Nr. 1994/9994

Hat der Fahrer bei einem Bremsversagen nur die Wahl zwischen einem unvermeidlichen Auffahrunfall bei Geradeausfahrt und einer nur möglichen Verletzung von Fußgängern beim Einbiegen in eine Einfahrt, so darf er einbiegen. Er muß dann jedoch Warnsignale geben und die für die Fußgänger am wenigsten gefährliche Fahrtrichtung einschlagen, notfalls auch auf eine niedrige Mauer zuhalten, selbst wenn dabei mit erheblichem Sachschaden zu rechnen ist.

Normenkette:

StGB § 222 ; StVO (a.F.) § 12 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen
VRS 41, 32