OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.1989
22 U 192/88
Normen:
RVO § 636, § 637 ;
Fundstellen:
r+s 1990, 238

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.1989 (22 U 192/88) - DRsp Nr. 1994/9723

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.1989 - Aktenzeichen 22 U 192/88

DRsp Nr. 1994/9723

Wird ein Lkw-Fahrer, der Stahlträger bei einer Firma anzuliefern hat, aufgrund eines unsachgemäßen Entladens durch einen Mitarbeiter des Empfängerunternehmens verletzt, so ist er dann nicht in den Unfallbetrieb eingegliedert, wenn das Entladen nach der vertraglichen Vereinbarung dem Empfängerunternehmen oblag und der Lkw-Fahrer lediglich die am Lkw notwendigen Vorbereitungen für das Entladen vorgenommen hatte.

Normenkette:

RVO § 636, § 637 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Annahme der Revision des Beklagten mit Beschl. vom 10.4.1990 - VI ZR 254/89 - abgelehnt.

Fundstellen
r+s 1990, 238