OLG Hamburg - Urteil vom 01.03.1967 (1 Ss 169/66) - DRsp Nr. 1994/10177
OLG Hamburg, Urteil vom 01.03.1967 - Aktenzeichen 1 Ss 169/66
DRsp Nr. 1994/10177
Bei der Frage, ob durch Zusammenwirkung von Alkoholgenuß und Tabletteneinnahme die Fahruntüchtigkeit herbeigeführt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob die Tabletten für sich allein berauschende Wirkung haben. Es genügt, daß der Alkohol im Zusammenhang mit ihnen die Fahrtüchtigkeit aufhebt.