OLG Hamburg - Urteil vom 11.08.1982 (Ss 51/82) - DRsp Nr. 1994/10134
OLG Hamburg, Urteil vom 11.08.1982 - Aktenzeichen Ss 51/82
DRsp Nr. 1994/10134
Für die Frage, ob es sich bei einem in unmittelbarer Nähe von Wohnblöcken befindlichen Parkdeck um öffentlichen Verkehrsraum handelt, kommt es auf die äußere Gestaltung der Anlage und das tatsächliche Verhalten des Verfügungsberechtigten an.