»Das AG hat gegen den Betroff. aufgrund Überschreitens der auf 70 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 2 Ziff. 7, 49 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 3 Ziff. 4 StVO, §§ 24, 25 StVG die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehene Regelbuße von 300,- DM festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt. ... Die getroffenen Feststellungen tragen sowohl die Festsetzung der Geldbuße von 300,- DM als auch die Verhängung des auf einen Monat bemessenen Fahrverbots. ...
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