OLG Hamm - 31.10.1988 (23 W 594/88) - DRsp Nr. 1994/10640
OLG Hamm, vom 31.10.1988 - Aktenzeichen 23 W 594/88
DRsp Nr. 1994/10640
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachten sind dann erstattungsfähig, wenn der Gegner im Prozeß ein Gutachten vorlegt und der VR dieses Gutachten überprüfen lassen will. Dies gilt auch für Gutachten zur Schadenhöhe; denn eine entsprechende technische Sachkunde kann vom Sachbearbeiter nicht vorausgesetzt werden.